Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ruland's Thermenhotel, Bad Herrenalb
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1. Der Antrag
kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden
(einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.)
zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie gelten
für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung
von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen
Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend: Leistungserbringungen).
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt haftet er dem Hotel gegenüber
mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/oder
vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder
Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der
Leistungserbringungen gültigen Preisliste. Sind in der
Auftragsbestätigung feste Preis genannt und liegen zwischen
Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel
berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz
vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60 %
vom Differenzbetrag als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der
Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn
nachweist.
3. Reservierungen - auch solche zugunsten eines Kunden, der
Reiseveranstalter ist - , die zunächst nur das Hotel binden (Optionen),
wandeln sich in feste Buchungen um, wenn der Kunde nicht innerhalb der im
Reservierungsvertrag vorgesehenen Frist den Rücktritt von der
Reservierung erklärt, ist keine Frist vereinbart worden, kann der
Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung
(schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
4. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch
dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird (§ 552
BGB). Eine etwaige Stornierung muss schriftlich erfolgen. Auflistung siehe
Anhang.
5. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglichen vereinbarten Zeitraum,
anderenfalls über 24:00 Uhr bis maximal 3:00 Uhr morgens hinausgehen, wird das Hotel zusätzliche
Aufwendungen bei Familienfeiern, wie
z. B. Hochzeiten etc., insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und Personal,
berechnen.
6.
a.) Das Hotel ist bemüht Weckaufträge mit größter Sorgfalt
auszuführen.
b.) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und Warensendungen
werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die Nachsendung
derselben.
c.) Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des
Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate auf und
berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen,
sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
d.) Jedwede Haftung des Hotels nach a) - c) ist ausgeschlossen.
7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine
Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare
Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes
bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, innerhalb bestimmter
versicherungsmäßig abgedeckter Schäden. Der Schaden muss spätestens
beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht
werden.
8. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden bemühen, für
Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 7 und §§ 701 ff. BGB haftet das
Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen
Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine Verwahrung
bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung oder
Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige
Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB -
betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate,
gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und
kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver
Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
9. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger vom
Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche
außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das
Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch,
zum Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.
10. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer
eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der Schaden im
Verantwortungsbereich des Hotels liegt, oder durch einen Dritten
verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet, was
jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
11. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen ist ohne
Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen den
örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
12. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat sich der
Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die
Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger
Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben,
insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar
an den Gläubiger zu entrichten.
13. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung
des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße
Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen
Dritter aus der Überlassung frei.
14. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich
nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale Spezialitäten) kann
darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; zumindest wird
eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.
15. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen,
die einen Bezug zum Hotel aufweisen und/oder die beispielsweise
Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufs-veranstaltungen
enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des
Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung und
werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, hat das
Hotel für zusätzliche Leistungen, insbesondere Beköstigung das Recht,
die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gelten Ziff. 4 der Allgemeinen
Bedingungen (Zahlung der Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der
Anhang dieser Bedingungen entsprechend.
16. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie
müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern nicht
ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel
das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne
dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde erwirbt
keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar
sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus
oder in anderen Objekten zu bemühen.
17. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit Zugang der ersten
Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4 % über dem
Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren
oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede
Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 €
geschuldet.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten der Ort des
Hotels.
19. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages -
einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein, berührt
dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien
werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen
ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
20. Bereits gebuchte Massage- bzw. Kosmetiktermine können nur bis
24 Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigeren
Stornierungen werden 100 % Ausfallkosten fällig.
Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Anspruch des Hotels entsprechend Ziffer 4 dieser Bedingungen
beträgt:
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Abbestelltag (Kalendertag)
vor Veranstaltung |
Anspruch des Hotels |
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| a)
bis 28 Tage |
Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt,
das Hotel kann anderweitig vermieten |
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b) bis 27. Tag bis
15. Tag |
Berechnung der Miete 50 % |
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c) 14. Tag bis zum
1. Tag |
Berechnung der Miete 80 % und Ersatz von 50 %
des entgangenen Umsatzes (Speisen);
falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist
gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl |
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d) am Anreisetag |
Berechnung der Miete 90 % und Ersatz von 75 % des entgangenen
Umsatzes (Speisen); falls dieser noch nicht konkret festgelegt
ist gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl |
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| Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des
Hotels gemäß Ziffer 1. |
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