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1.
Der Antrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden
(einheitliche Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.)
zustande. Diese Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil; sie
gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die
Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Banketträumen und anderen
Räumlichkeiten des Hotels (nachfolgend umfassend:
Leistungserbringungen).
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt haftet er dem Hotel gegenüber
mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden und/ oder
vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Eine Unter- oder
Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der
Leistungserbringungen gültigen Preisliste. Sind in der
Auftragsbestätigung feste Preis genannt und liegen zwischen
Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel
berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen. Falls ein Mindestumsatz
vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 60
% vom Differenzbetrag als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der
Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn
nachweist.
3. Reservierungen - auch solche zugunsten eines Kunden, der
Reiseveranstalter ist - , die zunächst nur das Hotel binden (Optionen),
wandeln sich in feste Buchungen um, wenn der Kunde nicht innerhalb der
im Reservierungsvertrag vorgesehenen Frist den Rücktritt von der
Reservierung erklärt, ist keine Frist vereinbart worden, kann der
Rücktritt spätestens einen Monat vor Beginn der Leistungserbringung
(schriftlich beim Hotel eingehend) erklärt werden.
4. Für gebuchte bzw. angemietete Zimmer ist das vereinbarte
Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Kunden
storniert wird (§ 552 BGB). Eine etwaige Stornierung muss schriftlich
erfolgen. Auflistung siehe Anhang.
5. Bei Veranstaltungen, die über den vertraglichen vereinbarten
Zeitraum, anderenfalls über 24:00 Uhr, hinausgehen, wird das Hotel
zusätzliche Aufwendungen, insbesondere für Nachfolgeveranstaltungen und
Personal, wir folgt berechnen: 100 € pro Person und Stunde.
6.
a.) Das Hotel ist bemüht Weckaufträge mit größter Sorgfalt
auszuführen.
b.) Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und
Warensendungen werden mit dieser Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt
die Aufbewahrung, Zustellung und - auf Wunsch gegen Entgelt - die
Nachsendung derselben.
c.) Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und
Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs Monate
auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die
Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro
übergeben.
d.) Jedwede Haftung des Hotels nach 1) - c) ist ausgeschlossen.
7. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf
einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine
Überwachungspflicht des Hotels. Das Hotel haftet nur für unmittelbare
Schäden am Fahrzeug, die auf einem bei Überlassung des Parkplatzes
bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, innerhalb bestimmter
versicherungsmäßig abgedeckter Schäden. Der Schaden muss spätestens beim
Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht
werden.
8. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels
auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unabhängig von Ziff. 7 und §§ 701 ff.
BGB haftet das Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der
gesetzlichen Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Eine
Verwahrung bedarf ausdrücklicher Vereinbarung. Aufrechnung, Minderung
oder Zurückbehaltung sind für den Kunden nur bei unstreitigen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Eine etwaige
Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701 ff. BGB - betragsmäßig
auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Die
Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate,
gerechnet ab Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und
kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei der
Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung, positiver
Vertragsverletzung und unerlaubten Handlungen.
9. Unsere Hotelbar ist bis 1:00 Uhr geöffnet. für eine längere
Nutzung berechnen wir einen Nachtaufschlag für die Bereitstellung
unseres Personals von 35,00 € pro Stunde und Person.
10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik o. ä.) oder sonstiger
vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche
außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht
vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, zum
Beispiel auf Schadenersatz, zusteht.
11. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der
Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Hotel, sofern nicht der
Schaden im Verantwortungsbereich des Hotels liegt, oder durch einen
Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Ersatz leistet,
was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist.
12 Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Sachen
ist ohne Einwilligung des Hotels nicht gestattet. Diese Sachen müssen
den örtlichen feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
13. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnis hat
sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt
die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger
Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben,
insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar
an den Gläubiger zu entrichten.
14. Soweit das Hotel für den Kunden technische oder sonstige
Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für
Rechnung des Kunden; er haftet für die pflegliche Behandlung und
ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtung und stellt das Hotel von allen
Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
15. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. nationale
Spezialitäten) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen
werden; zumindest wird eine Service-Gebühr bzw. Korkgeld berechnet.
16. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und
Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen und /oder die
beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw.
Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der
schriftlichen Einwilligung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung
ohne eine solche Einwilligung und werden dadurch wesentliche Interessen
des Hotels beeinträchtigt, hat das Hotel für zusätzliche Leistungen,
insbesondere Beköstigung das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In
diesem Fall gelten Ziff. 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der
Miete und der angemessenen Vergütung) sowie der Anhang dieser
Bedingungen entsprechend.
17. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Sie müssen am Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Sofern
nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das
Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben,
ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch herleiten kann. Der Kunde
erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder
Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber
nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen
Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
18. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab
Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit Zugang der ersten
Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 4 % über dem
Bundesbankdiskontsatz zu verzinsen, falls nicht das Hotel einen höheren
oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede
Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet.
19. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für beide Seiten der Ort
des Hotels.
20. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu
Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages - einschließlich dieser Geschäftsbedingungen - unwirksam sein,
berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die
Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche
wirksamen ersetzen, die den unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst
nahe kommen.
21. Bereits gebuchte Massage- bzw. Kosmetiktermine können nur bis 24
Stunden vor Anreise kostenfrei storniert werden. Bei kurzfristigeren
Stornierungen werden 100 % Ausfallkosten fällig. |
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